Montag, 23. August 2010

Alles Wissenswerte rund um Bestattungen, Bestattungsvorsorge, Bestattungsverträge

Wie überall bei der Vergabe von Aufträgen können Sie vom Bestattungsunternehmen vor Auftragsvergabe eine Kostenaufstellung anfordern. Hier müssen wir differenzieren zwischen Dienstleistungen, bei denen Sie nicht umhin kommen, sie ihn Anspruch zu nehmen und Leistungen, die Sie durchaus selbst ausführen können.

Verlangen Sie eine v e r b i n d l i c h e Kostenaufstellung, ansonsten kann es Ihnen passieren, dass im Kleingedruckten nur von einer unverbindlichen Aufstellung die Rede ist und die Kosten als Circa-Preise aufgelistet werden. Das gibt dem Bestatter die Möglichkeit Positionen, die z.B. bei der Aufstellung vergessen wurden, trotzdem in Rechnung zu stellen. Verlangen Sie weiterhin eine exakte Aufschlüsselung der einzelnen Dienstleistungen und Positionen. In Pauschalpreisen verstecken sich allzu oft Leistungen, die nicht notwendigerweise erforderlich sind. Lassen Sie sich nach Erhalt der Aufstellung Rechnungspositionen erklären, wenn Sie nicht verstehen, was damit gemeint ist. Auch wenn der Zeitraum für eine Abwicklung der Bestattungsformalitäten gerade bei Erdbestattungen relativ kurz bemessen ist, es bleibt immer Zeit sich vorab über die Preise der verschiedenen Unternehmer zu informieren. Zeitdruck hat allein der Bestatter, dessen Aufgabe es ist, alles pünktlich zu organisieren und dafür wird er schließlich von Ihnen bezahlt.


Der Besuch beim Bestatter beginnt mit dem Beratungsgespräch. Dies kann in den Räumen des Bestattungsunternehmens stattfinden oder aber auf Ihren Wunsch bei Ihnen zuhause. Es nimmt im Regelfall einen Zeitraum von eineinhalb bis zwei Stunden, manchmal auch länger in Anspruch. Diese Beratung lässt sich der Bestatter bezahlen und verlangt für einen Hausbesuch natürlich extra. Rechnen Sie für diese Beratung mit bis zu € 100,- und mehr.

Ein Kunde, der weiß, was er will, benötigt keine Beratung, sondern vergibt einen Auftrag.

Mit dem nötigen Wissen können Sie dem Bestatter nach Erhalt der Kostenaufstellung und vor Auftragsvergabe klar machen, dass Sie keine Beratung wünschen, sondern einen Auftrag zu vergeben haben.

Um die einzelnen Positionen einer solchen Aufstellung verstehen zu können, werden wir sie im folgenden Post Schritt für Schritt durchgehen.

Alles Wissenswerte rund um Bestattungen, Bestattungsvorsorge, Bestattungsverträge

In einer Zeit, in der Tag für Tag unzählige Firmen Konkurs anmelden und die wenigsten Menschen sich ihres Arbeitsplatzes sicher sein können, zählt die Bestattungsbranche zu den krisensichersten Unternehmen. Warum ist das so? Die meisten Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod. Erst wenn wir unmittelbar betroffen sind und die Bestattung für einen Angehörigen organisieren müssen, setzen wir uns damit auseinander. Dieses Informationsdefizit und der relativ kurze Zeitraum, der uns im Ernstfall bleibt, um die notwendigen Dinge zu regeln, aber auch die eigene Betroffenheit, die zumeist mit einer veränderten Wahrnehmung einhergeht, sichert nicht nur die guten Umsätze der Bestatter, sondern sorgt auch für ausreichend Gewinn.

Ob beim Auto- oder Immobilienkauf, niemand investiert ohne sich vorher ausreichend zu informieren, was er für sein Geld bekommt. Die Differenz zwischen Wissen und Nichtwissen schlägt sich nirgends deutlicher nieder als auf der Rechnung, die Ihnen von einem Bestattungsunternehmen präsentiert wird. In keinem Land der Welt werden so viele unterschiedliche Versicherungen angeboten wie in Deutschland. Wir treffen Vorsorge für alle nur möglichen Eventualitäten, die oft niemals eintreffen. Ein Todesfall ist keine Eventualität. Warum also auf Vorsorge verzichten? Ihre Investition kostet Sie nicht mehr als

die Überwindung,
sich die Zeit zu nehmen,
um sich die notwendigen Informationen anzueignen.

Der einfachste und kürzeste Weg der dorthin führt, ist den Ernstfall Schritt für Schritt durchzuarbeiten.
Bei einem Todesfall ist es wichtig zu wissen, worauf wir in der Vorbereitung Einfluss nehmen können. Wichtige Kriterien sind hierbei:

TODESURSACHE UND TODESORT


Der Feststellung des Todes folgt eine Ausstellung der Todesbescheinigung durch den herbeigerufenen Arzt, der zwischen natürlicher, nicht natürlicher bzw. unklarer Todesursache unterscheidet. In den letzten beiden Fällen hat dies zur Folge, dass der Arzt gesetzlich verpflichtet ist die Staatsanwaltschaft einzuschalten, deren Aufgabe es ist, durch die Anordnung einer Leichenschau eine eventuelle Fremdeinwirkung auszuschließen. Ein Eintritt des Todes im häuslichen Bereich und Todesbescheinigung mit unklarer Todesursache bedeutet,  dass Beamte der Kriminalpolizei hinzugezogen werden, evtl. auch der Spurensicherung. In den meisten dieser Fälle wird der Leichnam des Verstorbenen beschlagnahmt und nach Absprache mit dem Staatsanwalt zur Klärung der Umstände in die nächstgelegene Rechtsmedizin verbracht. Dies geschieht nicht immer auf direktem Weg. Oft wird der Verstorbene vom Sterbeort zum nächstgelegenen Friedhof transportiert und erst am Folgetag zur Rechtsmedizin. Nach erfolgter Obduktion und Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann der Leichnam vom Bestatter abgeholt werden und zum Friedhof überführt werden.

Der Auftrag an den Bestatter für die Durchführung des Transportes erfolgt durch die Beamten der Kriminalpolizei. Dieser Transport wird von den Bestattern fast zum Nulltarif ausgeführt, da er ihnen die Möglichkeit bietet, den ersten Kontakt zum Angehörigen aufzunehmen und in Folge dessen den Auftrag für die Bestattung zu erhalten. Die Kosten für die Fahrt zur Rechtsmedizin sowie die anschließende Überführung zum Friedhof trägt die Staatskasse.

Was Angehörigen oft verschwiegen wird, sind die Kosten für

  • die „Bergung“ am Sterbeort,
  • den Transport vom Sterbeort zum nächstgelegenen Friedhof
  • die Benutzung der „Bergewanne“ und/oder Unfallhülle /Body Sack 
  • die Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle des Friedhofs,
die mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen. Diese Kosten gehen immer zu Lasten der Angehörigen. Ob dies rechtens ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe bis heute kein Gesetz gefunden, das aussagt, dass Angehörige Kosten übernehmen müssen, für Leistungen, die sie nicht in Auftrag gegeben haben.

Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar. Kein Angehöriger ist verpflichtet, den Auftrag für die Bestattung dem Unternehmen zu geben, das von der Polizei für den Transport zur Rechtsmedizin beauftragt wird. Eigenartigerweise glauben Angehörige oft, dies tun zu müssen und es liegt natürlich im Interesse des von der Polizei beauftragten Bestattungsdienstes, den Auftrag für die gesamte Bestattung an Land zu ziehen.

Das bedeutet, für die weitere Abwicklung der Bestattung dürfen Sie jederzeit ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Es gibt aber im Ernstfall niemanden, der Sie darüber informiert.

Alles Wissenswerte rund um Bestattungen, Bestattungsvorsorge, Bestattungsverträge

Wertvolle Tipps vor Abschluss eines Bestattungsvertrages oder einer Bestattungsvorsorge

Willkommen in meinem Blog Rat und Hilfe bei Bestattungen. Immer wieder treffe ich in unterschiedlichen Foren auf die gleichen Fragestellungen:

Welches Bestattungsinstitut können Sie mir empfehlen?
Erd- oder Feuerbestattung? Was ist teurer?
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen.
Wie viel kostet eine Bestattung?
Woher weiß ich, ob das was auf der Rechnung steht, auch wirklich geliefert wird. Zum Beispiel im Falle der Sargausstattung?


Bevor ich auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Bestattungen eingehe, möchte ich Ihnen einen kurzen Einblick geben, warum dieser Blog entstand:

Ich hatte einen Bruder, der im Alter von 27 Jahren bei einem Unfall ums Leben kam. Die Erfahrungen, die wir damals u.a. mit dem Bestattungsunternehmen gemacht haben, waren haarsträubend. Die Erfahrung einen geliebten Menschen plötzlich und für immer hergeben zu müssen, ist tragisch genug. Sich dann noch mit dem Thema Bestattung auseinanderzusetzen, ist nahezu unmöglich. Wir wussten vieles nicht. So auch, dass es möglich ist, das Bestattungsunternehmen frei zu wählen. Wir haben damals das Bestattungsunternehmen genommen, das von der Polizei für die Bergung am Unfallort, beauftragt war.

Dass der Leichnam meines Bruders in Rüschenhemd und Fliege gekleidet wurde, konnte ich damals gerade noch verhindern. Wir hätten gerne Abschied genommen, was der zuständige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei damals mit allen Mitteln verhinderte. Ein halbes Jahr nach der Beerdigung meines Bruders fragte ein Mitarbeiter des Bestattungsinstitutes meine Mutter, warum wir nicht Abschied genommen hatten. „Er hätte den Leichnam so schön vorbereitet“. Nur darüber informiert, hat uns niemand.

Der Tod meines Bruders liegt nun 20 Jahre zurück. Die fehlende Sensibilität von Menschen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit dem Tod meines Bruders konfrontiert waren, hat uns zusätzlich großes Leid zugefügt.

Diese Erfahrung hat mich dazu bewegt, mich für den Schutz der Hinterbliebenen zu engagieren. Begonnen habe ich mit der Gründung einer Selbsthilfegruppe für Verwaiste Eltern, die ich eineinhalb Jahre begleitete. Von 1999 bis 2006 arbeitete ich als Kriseninterventionsberaterin im Rettungsdienst, in einem Team, das ich selbst mit gegründet habe. Dieses Team war mein „Baby“ und es gab mir die Möglichkeit, Betroffene ein Stück ihres schweren Weges zu begleiten.

Meine finanzielle Situation als alleinerziehende Mama hatte mich schließlich dazu bewogen, eine Stelle bei einem Bestattungsunternehmen anzunehmen. Dort habe ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als Beraterin, eine Ausbildung in der Pathologie absolviert und im Anschluss nahezu alle anfallenden Tätigkeiten, ausgeführt. So konnte ich mir ein umfangreiches Wissen aneignen. Irgendwann realisierte ich, ein Bestattungsunternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen. Mehr nicht. Auch wenn die Branche in den letzten Jahren mit Trauerseminaren und Trauerbegleitern wirbt, dient alles nur dem Profit. Bestattungsunternehmen und Trauerseminare – das passt nicht zusammen. Das Profitdenken der Bestattungsunternehmen und das Angebot an Trauerseminaren führen aufgrund fehlender Empathie und Authentizität den Gedanken der Trauerbegleitung ad absurdum.

Es kam wie es kommen musste. Wie so oft in meinem Leben hatte ich einmal wieder zu viel Herzblut, Naivität und zu viele Überstunden in meine Arbeit investiert. Die Dankschreiben, Blumensträuße und Trinkgelder der Angehörigen nebst namentlicher Erwähnung in den Danksagungen bestätigten mir zwar meinen Erfolg, führten aber, wie sollte es anders sein, zu Neid und Missgunst unter den Kolleginnen. Mobbing und Bossing (es war ein Familienunternehmen) führten schließlich dazu, dass ich mich neu orientierte. Was blieb ist das Wissen in meiner inneren „Schatztruhe“. Meine berufliche Situation lässt mir wenig Zeit, mein Wissen in entsprechenden Foren weiterzugeben. Helfen möchte ich trotzdem gerne. So habe ich mich entschlossen, diesen Blog zu starten.

Beginnen möchte ich mit der immer wiederkehrenden Frage:

„Welches Bestattungsinstitut können Sie mir empfehlen“.

Tipp 1:

Die Frage ist falsch gestellt. Ein Bestattungsinstitut ist ein profitorientierter Dienstleister.

Auch ein Autohändler ist ein profitorientiert. Wenn Sie planen, sich ein neues Auto zu kaufen, gehen Sie dann nur zu einem Händler? Natürlich nicht.

Ein Autokauf ist eine schöne Sache. Eine Beerdigung ist eine traurige Angelegenheit.

Trotzdem sollten Sie vergleichen und sich nicht vom erstbesten Anbieter unter Zeitdruck setzen lassen. Auch von einem Bestatter können Sie einen Kostenvoranschlag verlangen. Und dann zum nächsten Anbieter gehen und das gleiche tun. Und dann vergleichen.

Erd- oder Feuerbestattung? Was ist teurer?

Tipp 2:

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine Feuerbestattung kann durchaus teurer sein als eine Erdbestattung. Denn auch bei der Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt, in dem der Verstorbene zum Krematorium transportiert wird. Hinzu kommen die Kosten für den Transport und das Personal.

„Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen.“

Tipp 3:

Nein. Dürfen nicht, können schon. In Bayern zum Beispiel ist das laut Bestattungsgesetz nicht erlaubt. Wie bei allen Gesetzen gibt es auch hier Schlupflöcher. Über Umwege lässt sich das durchaus realisieren.

"Wie viel kostet eine Bestattung?"

Tipp 4:

Hier habe ich wortwörtlich folgende Antwort eines Billigbestatters im Netz gefunden:

„Ab 500 Euro. Je nachdem wie viel Ihnen der Angehörige wert ist“.

Diese Aussage ist geradezu klassisch für die Art und Weise, wie dem Kunden suggeriert wird, dass die Höhe der Rechnung des Bestatters in irgendeiner Form etwas mit der Wertschätzung gegenüber dem Verstorbenen zu tun hat. Eine von einigen Bestattern immer wieder gern gewählte Methode, um Kasse zu machen.

"Woher weiß ich, ob das was auf der Rechnung steht, auch wirklich geliefert wird. Zum Beispiel im Falle der Sargausstattung?"

Tipp 5:

Indem Sie es kontrollieren. Jeder Bestatter muss Ihnen die Möglichkeit geben, nach der sogenannten Einsargung des Verstorbenen und vor der Aufbahrung, noch einmal Abschied zu nehmen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit der Kontrolle.