Montag, 23. August 2010

Alles Wissenswerte rund um Bestattungen, Bestattungsvorsorge, Bestattungsverträge

In einer Zeit, in der Tag für Tag unzählige Firmen Konkurs anmelden und die wenigsten Menschen sich ihres Arbeitsplatzes sicher sein können, zählt die Bestattungsbranche zu den krisensichersten Unternehmen. Warum ist das so? Die meisten Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod. Erst wenn wir unmittelbar betroffen sind und die Bestattung für einen Angehörigen organisieren müssen, setzen wir uns damit auseinander. Dieses Informationsdefizit und der relativ kurze Zeitraum, der uns im Ernstfall bleibt, um die notwendigen Dinge zu regeln, aber auch die eigene Betroffenheit, die zumeist mit einer veränderten Wahrnehmung einhergeht, sichert nicht nur die guten Umsätze der Bestatter, sondern sorgt auch für ausreichend Gewinn.

Ob beim Auto- oder Immobilienkauf, niemand investiert ohne sich vorher ausreichend zu informieren, was er für sein Geld bekommt. Die Differenz zwischen Wissen und Nichtwissen schlägt sich nirgends deutlicher nieder als auf der Rechnung, die Ihnen von einem Bestattungsunternehmen präsentiert wird. In keinem Land der Welt werden so viele unterschiedliche Versicherungen angeboten wie in Deutschland. Wir treffen Vorsorge für alle nur möglichen Eventualitäten, die oft niemals eintreffen. Ein Todesfall ist keine Eventualität. Warum also auf Vorsorge verzichten? Ihre Investition kostet Sie nicht mehr als

die Überwindung,
sich die Zeit zu nehmen,
um sich die notwendigen Informationen anzueignen.

Der einfachste und kürzeste Weg der dorthin führt, ist den Ernstfall Schritt für Schritt durchzuarbeiten.
Bei einem Todesfall ist es wichtig zu wissen, worauf wir in der Vorbereitung Einfluss nehmen können. Wichtige Kriterien sind hierbei:

TODESURSACHE UND TODESORT


Der Feststellung des Todes folgt eine Ausstellung der Todesbescheinigung durch den herbeigerufenen Arzt, der zwischen natürlicher, nicht natürlicher bzw. unklarer Todesursache unterscheidet. In den letzten beiden Fällen hat dies zur Folge, dass der Arzt gesetzlich verpflichtet ist die Staatsanwaltschaft einzuschalten, deren Aufgabe es ist, durch die Anordnung einer Leichenschau eine eventuelle Fremdeinwirkung auszuschließen. Ein Eintritt des Todes im häuslichen Bereich und Todesbescheinigung mit unklarer Todesursache bedeutet,  dass Beamte der Kriminalpolizei hinzugezogen werden, evtl. auch der Spurensicherung. In den meisten dieser Fälle wird der Leichnam des Verstorbenen beschlagnahmt und nach Absprache mit dem Staatsanwalt zur Klärung der Umstände in die nächstgelegene Rechtsmedizin verbracht. Dies geschieht nicht immer auf direktem Weg. Oft wird der Verstorbene vom Sterbeort zum nächstgelegenen Friedhof transportiert und erst am Folgetag zur Rechtsmedizin. Nach erfolgter Obduktion und Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann der Leichnam vom Bestatter abgeholt werden und zum Friedhof überführt werden.

Der Auftrag an den Bestatter für die Durchführung des Transportes erfolgt durch die Beamten der Kriminalpolizei. Dieser Transport wird von den Bestattern fast zum Nulltarif ausgeführt, da er ihnen die Möglichkeit bietet, den ersten Kontakt zum Angehörigen aufzunehmen und in Folge dessen den Auftrag für die Bestattung zu erhalten. Die Kosten für die Fahrt zur Rechtsmedizin sowie die anschließende Überführung zum Friedhof trägt die Staatskasse.

Was Angehörigen oft verschwiegen wird, sind die Kosten für

  • die „Bergung“ am Sterbeort,
  • den Transport vom Sterbeort zum nächstgelegenen Friedhof
  • die Benutzung der „Bergewanne“ und/oder Unfallhülle /Body Sack 
  • die Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle des Friedhofs,
die mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen. Diese Kosten gehen immer zu Lasten der Angehörigen. Ob dies rechtens ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe bis heute kein Gesetz gefunden, das aussagt, dass Angehörige Kosten übernehmen müssen, für Leistungen, die sie nicht in Auftrag gegeben haben.

Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar. Kein Angehöriger ist verpflichtet, den Auftrag für die Bestattung dem Unternehmen zu geben, das von der Polizei für den Transport zur Rechtsmedizin beauftragt wird. Eigenartigerweise glauben Angehörige oft, dies tun zu müssen und es liegt natürlich im Interesse des von der Polizei beauftragten Bestattungsdienstes, den Auftrag für die gesamte Bestattung an Land zu ziehen.

Das bedeutet, für die weitere Abwicklung der Bestattung dürfen Sie jederzeit ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Es gibt aber im Ernstfall niemanden, der Sie darüber informiert.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen